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FAIRGABE AKTUELL
Pressemitteilung:
Kauft Berlin jetzt endlich nachhaltig ein?
Senat verabschiedet “Aktionsplan Fairen Handel” – Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert weitere konkrete Umsetzungsschritte
Berlin 10.09.2024
Die Berliner Verwaltung will ihr Beschaffungswesen künftig stärker an sozialen Kriterien ausrichten. Dazu hat der Berliner Senat Ende August den „Aktionsplan Fairen Handel“ (Drucksache 19/1861) beschlossen. Das Berliner FAIRgabe-Bündnis, ein Zusammenschluss aus umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden sowie Gewerkschaften, hatte einen solchen Plan lange gefordert, da er ein wichtiger Schritt in der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung sein kann. Das Bündnis begrüßt, dass die Vorgaben aus dem Vergabegesetz damit strukturiert und ambitioniert in der Praxis umgesetzt werden sollen.
Laut dem neuen Aktionsplan möchte das Land Berlin mit fairer Beschaffung „Einfluss auf die Angebotsseite nehmen und zu einem Wettbewerb anregen, der nicht auf Kosten von Menschenrechten geführt wird“. Um das zu erreichen, braucht es aber eine noch weitreichendere faire Beschaffung. Aktuell beschafft die Stadt nur solche Produkte fair, für die es bereits Gütezeichen gibt und ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 Euro. „Berlin will seine Hebelwirkung als Einkäuferin nutzen und Bürokratie abbauen. Das ist aber nur möglich, wenn das Land für alle beschafften Produkte verbindlich vorschreibt, dass Menschenrechte und Umweltstandards bei der Herstellung berücksichtigt werden müssen“, sagt Tina Haupt vom Verein Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung.
Im Rahmen des Aktionsplans soll erörtert werden, was aktuelle Hemmnisse und Herausforderungen der Verwaltung sind, fair und umweltfreundlich zu beschaffen. Beschaffer*innen beklagen immer wieder, dass die Vorgaben kompliziert sind. Sie wünschen sich verbindliche Vorgaben und fachliche Expertise an gebündelten Stelle. „Wenn Berlin nachhaltige Beschaffung wirklich in die Breite tragen will, braucht es die nun geplante Bündelung der Kompetenzen“, so Tilmann Heuser vom BUND Berlin. Der Aktionsplan sieht eine Stärkung des IT-Dienstleistungszentrum als zentrale IT-Beschaffungsstelle vor. Außerdem soll das e-Warenhaus, welches die Berliner Polizei aufgesetzt hat, von weiteren Verwaltungen genutzt werden.
„Klare und verbindliche Vorgaben würden Berlins Vergabepraxis in Hinblick auf Umwelt- und Menschenrechtsstandards sowie Tariftreue nachhaltiger und anwenderfreundlich machen“, bestätigte auch Katja Karger, Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, „allerdings muss die Einhaltung auch effektiv kontrolliert werden.“, betont sie. Karger verweist auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entbürokratisierung und Anpassung des Vergaberechts zur Entlastung der Wirtschaft. „Entbürokratisierung steht leider oft für Deregulierung. Allerdings steht im Koalitionsvertrag auch, dass soziale und ökologische Standards erhalten bleiben. Der DGB hat vor kurzem konkrete Vorschläge gemacht, wie die Tariftreue-Regelung unbürokratischer und zugleich wirksamer umgesetzt werden kann. Wir wollen die Teile der Wirtschaft entlasten, die soziale und ökologische Nachhaltigkeit ernst nehmen.“
Berlin beschließt Aktionsplan Fairen Handel
Berlin 01.02.2024
In einem Antrag vom 13.09.2023 wurde der Berliner Senat aufgefordert, „die Beschaffungen im Land Berlin strategisch und bedarfsgerecht klimaneutral zu gestalten. Dafür soll das Land Berlin einen Aktionsplan Fairen Handel zeitnah entwickeln und verbindlich anwenden.“ (vgl. Drucksache 19/1174). Diesem Antrag wurde kurz darauf zugestimmt.
Damit wird eine langjährige Forderung des Berliner FAIRgabe-Bündnis umgesetzt.
Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft und der Kompetenzstelle Faire Beschaffung Berlin entwickeln wir aktuell Maßnahmen, die noch stärker zu einer flächendeckenden fairen und nachhaltigen Beschaffung in Berlin beitragen können. Das Aktionsbündnis Fairer Handel Berlin unterstützt die Senatsverwaltung beim Entwickeln von Maßnahmen im Bereich Fairer Handel. Weitere Informationen zum Aktionsplan Fairer Handel folgen in Kürze.
Meldung:
Berlin stärkt Arbeits- und Menschenrechte in globalen Lieferketten mit neuer Verwaltungsvorschrift
Berlin 04.12.2023
Das Berliner FAIRgabe-Bündnis begrüßt das in Kraft treten einer Verwaltungsvorschrift für ILO-Kernarbeitsnormen in Berlin. Das Land kauft jedes Jahr Produkte und Dienstleistungen in Milliardenhöhe. Darunter sind auch Waren, deren Produktion mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen und die unter Umständen sogar von Kindern hergestellt wurden (z.B. Pflastersteine aus Indien). Öffentliche Beschaffung ist ein Hebel für mehr Nachhaltigkeit in der Lieferkette und Klimaschutz, wenn sie konsequent und flächendeckend umgesetzt wird. Mit der neuen Verwaltungsvorschrift wird sozial nachhaltige Beschaffung nicht nur verbindlicher, sondern zudem auch anwenderfreundlicher. Im April 2020 beschloss das Land Berlin mit der Änderung des Landesvergabegesetzes die Förderung und Unterstützung sozialer, beschäftigungspolitischer und umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Unter anderem wurde darin festhalten, dass eine solche Verwaltungsvorschrift entwickelt werden soll. Mehrmals haben wir als FAIRgabe-Bündnis nachgehakt und sind nun erfreut, dass die AV ILO da ist. Anhand von Produktblättern wird soll Faire Beschaffung handhabbarer und anwenderfreundlicher werden und ihr Anteil an den Gesamtbeschaffungen soll steigen. Welchen Effekt die Verwaltungsvorschrift seit ihrer Einführung hatte, soll im Vergabebericht Ende 2024 evaluiert werden.
Berliner FAIRgabe-Bündnis verteidigt ambitioniertes Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss
Berlin, 12.10.2022
Tina Haupt, Koordinatorin des Berlin FAIRgabe-Bündnis, wurde von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen als Expertin für nachhaltige Beschaffung in den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe geladen.
Anlass war das Bestreben der Regierungskoalition, den Mindestlohn von 12,50 Euro auf 13,00 Euro anzuheben. Daraufhin reichte die Opposition aus CDU und FDP Anträge ein, laut derer das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz von Ballast befreit werden, sprich entbürokratisiert werden solle. Das FAIRgabe-Bündnis sahen dabei vor allem die Gefahr einer Abschaffung des Gesetzes wie in den Anträgen gefordert und somit auch den Wegfall der in Berlin gelten sozial-ökologischen Standards.
Tina Haupt brachte die Forderungen des FAIRgabe-Bündnisses vor. Hierzu gehörte u.a. der Ausbau des E-Warenhauses, welches bisher die Berliner Polizei nutzt. Es bietet die Chance, den nachhaltigen Einkauf zu vereinfachen und gleichzeitig auszuweiten. Außerdem sprach sie sich für die Bündelung von Beschaffungsvorgängen aus, um Synergieeffekte zu nutzen. So könnten Kosten gespart und Kompetenzen in Hinblick auf sozial und ökologisch nachhaltige Beschaffung gebündelt werden.
Der Antrag Regierungskoalition (Drucksache 19/0479) wurde angenommen und die beiden Anträge von FDP (Drucksache 19/0135) und CDU (Drucksache 19/0374) abgelehnt.
Die Ausschusssitzung kann bei Youtube angeschaut werden.
Pressemitteilung:
Senatsverwaltung für Wirtschaft bremst fairen öffentlichen Einkauf der Stadt aus
Berlin 06.10.2022
Im April 2020 beschloss das Land Berlin mit der Änderung des Landesvergabegesetzes die Förderung und Unterstützung sozialer, beschäftigungspolitischer und umweltbezogener Aspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge[1]. Vor allem Arbeits- und Menschenrechte in globalen Lieferketten sollten mit der Einführung einer Verwaltungsvorschrift für Fairen Handel gestärkt werden. Das Land Berlin kauft jedes Jahr Produkte und Dienstleistungen in Milliardenhöhe. Darunter sind auch Waren, deren Produktion mit Menschenrechtsverletzungen einhergehen und die unter Umständen sogar von Kindern hergestellt wurden. Ein Beispiel hierfür sind Pflastersteine, die heute größtenteils aus Indien stammen.
Stattdessen sozial verantwortliche, faire oder regionale Produkte einzukaufen, soll durch die geplante Verwaltungsvorschrift für die städtischen Einkäufer*innen vereinfacht werden. Waren, bei deren Produktion Menschenrechtsverletzungen sehr wahrscheinlich sind, müssten dann immer nachweislich fair beschafft werden.
„Es ist unverständlich, dass die zuständige Senatsverwaltung nun schon mehr als zwei Jahre braucht, diese Vorschrift zu entwickeln. Das Ziel ist seit 2020 klar: Faire Beschaffung soll handhabbarer und anwenderfreundlicher werden und ihr Anteil an den Gesamtbeschaffungen soll steigen. Statt diesen wichtigen Schritt final umzusetzen, verlässt sich Berlin weiter darauf, dass sich Verwaltungsmitarbeitende fortbilden und von allein darauf achten, welche Produkte sie einkaufen und ob die von den Vertragspartner*innen versprochenen Nachhaltigkeitsstandards auch eingehalten werden.“ kritisiert Tina Haupt, die Koordinatorin des Berliner FAIRgabe-Bündnis.
„Wenn die Stadt Berlin, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ihr Potential nutzen will, Vorreiterin im Bereich Klimaschutz zu werden, ist ihre Einkaufspraxis ein großer Hebel. Hier müssen soziale und umweltfreundliche Beschaffung zusammengedacht und flächendeckend umgesetzt werden. Berlin sollte mit seiner Einkaufpraxis nicht dem Ziel einer sozial-ökologischen Transformation im Wege stehen“, so Tilmann Heuser, Geschäftsführer vom BUND Berlin.
Wenn der Entwurf endlich vorliegt, muss genügend Zeit für die Kommentierung durch Verbände eingeplant werden. „Umwelt- und entwicklungspolitische Gruppen aus der Zivilgesellschaft müssen dann verbindlich einbezogen werden“, so Alexander Schudy, Geschäftsführer vom Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER).
Kontakt: Tina Haupt, Koordinatorin des Berliner FAIRgabe-Bündnis, 030-275 966 44
[1] vgl. Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020)
Der Berliner Koalitionsvertrag und faire Beschaffung
02.12.2021
Der Berliner Kooalitionsvertrag 2021-2025 ist da. Was soll passieren in Sachen nachhaltige öffentliche Beschaffung?
Die Rot-Rot-Grüne Regierung plant, die Verantwortung für die Vergaborganisationen zu bündeln und die Anzahl der Vergabestellen zu reduzieren. “Innovative, nachhaltige, faire und an den Kriterien der guten Arbeit ausgerichtete Vergabe wird in den zentralen Vergabestellen geschult, und eine Kultur der Entscheidungsfreude etabliert, damit der vorhandene gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden kann”. Damit gehen die Parteien einer langjährigen und zentralen Forderung des Berliner FAIRgabe-Bündnis nach.
Des Weiteren sollen die Kompetenzstelle „Faire Vergabe“ und die Berliner Kontrollgruppe gestärkt werden. Stichprobenkontrollen und anlassunabhängige Prüfungen sollen vermehrt durchgeführt und Hinweisen der Sozialpartner nachgegangen werden.
Die Berliner Polizei, Feuerwehr und Justiz soll beim Erreichen der Klimaziele unterstützt werden. “Wir werden alle Beschaffungen, insbesondere bei der notwendigen Erneuerung der Fahrzeugflotte und des Gebäudebestands möglichst klimaneutral gestalten und verbindliche Klimaschutzkonzepte entwickeln”.
Laut Koalitionsvertrag will Berlin seine “bundesweite Vorbildrolle bei der umweltverträglichen Beschaffung weiter mit Leben [füllen]”.
Wir bewerten diese Punkte positiv und werden die Umsetzung kritisch begleiten. Welche Anforderungen wir aktuell an die Koalition stellen, lesen Sie hier.
Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU)
01.12.2021
Am 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten. Die Neufassung war aufgrund der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 22. April 2020 notwendig geworden. Mit der Neufassung der VwVBU sind auch zahlreiche neue Leistungsblätter in Kraft getreten.
Die neue VwVBU soll u.a. zu einem Umbau im Bausektors beitragen, denn sie schreibt die Wiederverwendung und das Recycling von Baustoffen beim Rückbau öffentlicher Gebäude verbindlich vor. Bei öffentlichen Hochbauvorhaben müssen außerdem künftig ausschließlich nachwachsende Baustoffe und gütegesicherte Recyclingbaustoffe eingesetzt werden.
Der Referent für umweltverträgliche Beschaffung in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Thomas Schwilling erklärt im Onlinemagazin „recyclingnews“ die wichtigsten Neuerungen.
Nachhatige Beschaffung im Berliner Koalitionsvertrag – unsere Forderungen
25.10.2021
In Berlin arbeiten Die Linke, SDP und Bündnis 90/Die Grünen gerade am neuen Koalitionsvertrag. Was aus unserer Sicht in Bezug auf faire und umweltfreundliche Vergabe mit aufgenommen werden sollte, haben wir in diesem Forderungspapier zusammengefasst.
Aktuelle Forderungen in Bezug auf das neue BerlAVG
03.07.2021
Das Berliner FAIRgabe-Bündnis hat neue Forderungen in Bezug auf das novelleierte Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erarbeitet. Lesen Sie hier wo wir Handlungsbedarf sehen, damit eine ökologisch und sozial-gerechte öffentliche Beschaffung in Berlin umgesetzt werden kann.
Novelliertes Vergabegesetz in Berlin verabschiedet
02.04.2020
Heute wurde das zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (Drucksache 18/2538 in der Fassung vom 06.03.2020) im Dringlichkeitsverfahren beschlossen. Wir begrüßen grundsätzlich die Entscheidung, das Gesetz in der aktuellen Corona-bedingten Situation schnell zu verabschieden. Hierdurch werden dringend notwendige öko-soziale Standards des öffentlichen Einkaufs und die Erhöhung des Mindestlohns auf 12,50 Euro festgeschrieben. Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten darf auf öko-soziale Standards nicht verzichtet werden. Der Senat sollte jedoch sicherstellen, dass die im Dringlichkeitsverfahren ausgesetzten Verhandlungen über weitere Verbesserungen zeitnah nachgeholt werden.
Da das neue Gesetz hinsichtlich fairer und ökosozialer Kriterien verbesserungswürdig ist, haben sich drei Abgeordnete der Regierungskoalition (Georg Kössler von B’90/ Die Grünen, Daniel Buchholz von der SPD und Marion Platta von den Linken) bei der Abstimmung enthalten. Auch das FAIRgabe-Bündnis setzt sich nun weiter dafür ein, dass die Rechtsgrundlagen im Sinne einer nachhaltigen Vergabe weiterentwickelt und die geplanten sowie weitere strukturelle Maßnahmen zur praktischen Umsetzung in Berlin eingeführt werden.
KONFERENZBERICHT
27.11.2019
Einen kurzen Bericht sowie eine graphische Visualisierung unserer Konferenz Fairbesser Berlin! Sozial verantwortliche Beschaffung umsetzen finden Sie ab sofor hier. Ein ausführlicher Konferenzbericht erscheint Anfang Dezember.
FORDERUNGSPAPIER für eine verantwortliche öffentliche Auftragsvergabe in Berlin
01.08.2019
Im Rahmen der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes erachtet das Berliner FAIRgabe-Bündnis zwei begleitende Maßnahmen zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben als dringend notwendig und fordert deren Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2020/2021: die Einrichtung einer Kompetenzstelle und die Erstellung eines Aktionsplans für umweltfreundliche und sozial verantwortliche Beschaffung. Mehr dazu im aktuellen Forderungspapier.
KONFERENZ: FAIRBESSER BERLIN! Sozial verantwortliche Beschaffung umsetzen
6. November 2019, 9:30 – 16 Uhr, Berlin
Wir laden Sie herzlich zur Konferenz “FAIRBESSER BERLIN! Sozial verantwortliche Beschaffung umsetzen” am 6. 11. 2019 ins Haus der Demokratie, Berlin ein. Es erwartet Sie ein spannendes Programm. Damit wir gut planen können, bitten wir Sie sich unter triphaus@ci-romero.de anzumelden.
NEWSLETTER Faire Stadt Berlin
05.03.2019
Die erste Ausgabe in 2019 des Newsletters “Faire Stadt Berlin” ist erschienen. Der Newsletter wird 2-3x im Jahr von WEED e.V. zusammen mit dem Fachpromotor für kommunale Entwicklungspolitik herausgegeben und informiert über aktuelle Entwicklungen rund um die Themen faire Beschaffung und fairer Handel in Berlin.
Pressemitteilung zum Referentenentwurf Novellierung BerlAVG
01.03.2019
Das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert anlässlich der Novellierung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wichtige Anpassungen am Entwurf. Notwendig sind begleitende politische Maßnahmen wie die Einrichtung einer Kompetenzstelle für soziale, ökologische, faire Vergaben und ein Aktionsplan mit klaren Ziel- und Zeitvorgaben. Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung.
Und hier die ausführliche Stellungsnahme vom FAIRgabe-Bündnis.
NEWSLETTER Faire Stadt Berlin
14.09.2018
Eine neue Ausgabe des Newsletters “Faire Stadt Berlin” ist heute erschienen. Der Newsletter wird 2-3x im Jahr von WEED e.V. zusammen mit dem Fachpromotor für kommunale Entwicklungspolitik herausgegeben und informiert über aktuelle Entwicklungen rund um die Themen faire Beschaffung und fairer Handel in Berlin.
STAND DER NOVELLIERUNG Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
10.09.2018
Die Landesregierung, federführend die Senatsverwaltung für Wirtschaft, ist weiter dabei das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz zu novellieren. Dabei soll noch immer der Grundsatz „Gutes Geld für Gute Arbeit“ verfolgt werden, so sagte es der Staatsekretär für Arbeit, Alexander Fischer, letzte Woche auf der Konferenz “Zwei Jahre Reform des Vergaberechts” des DGB. Soll heißen: Wiedereinführung von tarifgebundenen Löhnen sowie die Möglichkeit der eigenständigen Mindestlohnvergabe über den gesetzlichen Mindestlohn hinaus. Auch Elke Zeise aus der Senatsverwaltung für Wirtschaft bekräftigte erneut, dass soziale Aspekte in globalen Lieferketten künftig eine größere Rolle spielen werden: Die ILO-Kernarbeitsnormen sollen verbindlich in den Ausführungsbedingungen verankert und dann später in einer Verwaltungsvorschrift geregelt werden.
Die Senatsverwaltung gab vor 2 Monaten ihre Position bezüglich der Novellierung in einem Positionspapier bekannt und beteuerte auch darin, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge “eine nachhaltige – an ökologischen, sozialen und geschlechtergerechten Kriterien ausgerichtete – wirtschaftliche Entwicklung der Stadt unterstützen” soll. Gleichzeitig hieß es aber, dass Bürokratielasten in die Verwaltung verschoben und Unternehmen nicht mit übermäßigen bürokratischen Aufwendungen belastet werden sollen. Hier stellt sich die Frage, wie dieser Vorschlag bei dem derzeitigen Mangel an qualifizierten Fachkräften und einer kleinteilig organisierten Vergabe in Berlin umgesetzt werden soll. Eventuell kann die aktuelle Einführung der e-Vergabe und die damit verbundene Einrichtung zentraler Vergabestellen in den Bezirken genutzt werden, um fachliche Kompetenzen zu bündeln.
In ihrer Pressemitteilung zur Verleihung des Fair Trade Town Titels schreibt die Senatsverwaltung für Wirtschaft „Wir wollen, dass auch das Berliner Vergaberecht stärker auf fairen Handel setzt. Wir wollen sicherstellen, dass Fußbälle ohne Kinderarbeit hergestellt werden und Schokoladenbauern ihren fairen Anteil erhalten.“ Wir hoffen, dass diese Vorschrift dann nicht nur für Fußbälle und Schokolade Gültigkeit hat oder die Umsetzung an der Unverbindlichkeit der Vorgaben scheitert, Frau Pop. Ein Gesetzesentwurf soll im Herbst herausgegeben werden.
BESCHLUSSVORLAGE BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Gerechter Welthandel beginnt in Berlin (01.06.2018)
Die Berliner Grünen haben am 21.04.2018 diesen vorläufigen Beschluss veröffentlicht, in dem sie klar unsere Ziele unterstützen. Unter anderem sollen der “Fair Trade Ansatz bei der Beschaffung gestärkt und die ILO-Kernarbeitsnormen als verbindlichesr Mindestmaßstab” gesetzt werden.
Wir freuen uns darüber und hoffen, dass im Zuge der Reform des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes diese Vorschläge auch umgesetzt werden. Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn mit einem Gesetzesentwurf ist bereits nach der Sommerpause zu rechnen. Die Einbindung der Zivilgesellschaft und anderer Akteure läuft aktuell eher schleppend. Wir vom FAIRgabe-Bündnis bleiben aber dran und bringen weiter unsere Forderungen ein.
DOKUMENTATION zur Konferenz FAIRgabe als Chance für ein Faires Berlin (09.03.2018)
Am 15.02.2018 veranstalteten wir die Konferenz FAIRgabe als Chance für ein faires Berlin, auf der wir unter anderem mit dem Staatsekretär für Wirtschaft, Christian Rickerts, sowie mit der Landesregierung diskutiert haben, wie der öffentliche Einkauf Berlins sozial und ökoogisch nachhaltiger gestaltet werden kann. Es wurden außerdem eine Reihe von Best Practice Beispielen vorgestellt.
Lesen Sie HIER den Bericht zur Konferenz.
PRESSEMITTEILUNG: Einführung zentraler Vergabestellen (05.03.2018)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlichte am 20.02.2018 eine spannende Pressemitteilung, in der eine unserer Forderungen aufgegriffen wird: die Einrichtung zentraler Vergabestellen!
“Der Senat hat heute eine Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, zur Kenntnis genommen, nach der die Dienststellen des Landes Berlin künftig in eigener Verantwortung zentrale Vergabestellen einrichten sollen. Das betrifft Senatsverwaltungen, Bezirksämter und nachgeordnete Sonderbehörden. Beschaffungen und Vergaben sollen dadurch gebündelt und effizient organisiert werden. Unterstützt werden soll dies durch ein einheitliches elektronisches Verfahren.”
HIER geht’s zur kompletten Pressemitteilung.
KAMPAGNE: FAIRBESSER BERLIN
(08.03.2018)
Noch bis Oktober läuft die Kampagne FAIRBESSER BERLIN von den FAIRgabe-Bündnis-Partnern WEED und der CIR. Sie zeigt, welches Potential ein fairer öffentlicher Einkauf hat, um Menschen- und Arbeitsrechte weltweit zu verbessern. Berliner Bezirksbürgermeister und -bürgermeisterinnen werden aufgefordert, einen Aktionsplan für faire öffentliche Beschaffung zu erarbeiten, um den Anteil fairer Produkte am Beschaffunfsvolumen zu erhöhen. WEED und die CIR stehen öffentlichen Vergabestellen gern kostenlos zur Seite und begleiten Pilotausschreibungen.
Geben auch Sie Ihre Stimme ab auf www.fairbesserberlin.de !
NEUES FORDERSPAPIER: ILO-Kernarbeitsnormen im Berliner Vergabegesetz (15.02.2018)
Das FAIRgabe-Bündnis hat ein Papier mit Kernforderungen für die Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer sozialer Kriterien in einem novellierten Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erarbeitet. Das Papier wurde der Abteilung in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe zur Verfügung gestellt, welche aktuell den Entwurf des neuen BerlAVG erarbeitet und dabei unter anderem für den Bereich soziale Kriterien zuständig ist.
NEUE AUSGABE von FAIRE Stadt Berlin (14.02.2018):
Der Newsletter von WEED und dem Fachpromotor für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Berlin bietet einen Überblick über die vielseitigen Aktivitäten, Veranstaltungen und Entwicklungen im Bereich Fairer Handel und faire Beschaffung in den Berliner Bezirken und dem Land. Er erscheint 2-3x im Jahr. Bei Interesse können Sie sich hier in den Verteiler eintragen:
VERGABEBERICHT BERLIN 2017 unzureichend – R2G muss Berichtsformat überarbeiten (15.11.2017)
Der Senat hat am 7.11.2017 auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Ramona Pop, den Vergabebericht für den Zeitraum Juni 2014 bis August 2016 beschlossen.
Wie schon bei der Veröffentlichung des ersten Vergabeberichts 2014 ist der vorliegende Bericht nur eine Zusammenstellung von wörtlich zitierten Passagen aus zuvor durchgeführten Meinungsumfragen. Tina Haupt von Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung – WEED e.V. : „Der Bericht enthält keine konkreten Zahlen über die eigenen und mittelbar verantworteten Beschaffungsvorgänge in Berlin. Dies ist keine valide Grundlage für politische Entscheidungen.“ Die regierenden Parteien DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der Opposition selbst genau diese Punkte am Vergabebericht von 2014 kritisiert.
Das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert von der rot-rot-grünen Landesregierung eine Überarbeitung der Berichtsgrundlage, um den tatsächlichen Stand und die Umsetzung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes in Berlin zu bewerten. „Die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien im Berliner Vergabegesetz muss in Zukunft so gestaltet werden, dass diese auch konsequent umgesetzt und kontrolliert werden können“, so Heiko Glawe, Regionsgeschäftsführer des DGB Berlin. Die im Bericht zitierten Meinungsumfragen wurden von der Vorgänger-Regierung vor allem mit Wirtschaftsverbänden geführt. Aufgrund der Kritik wurden zwar mit dem Verein WEED e.V. und der Gewerkschaft DGB auch zwei Mitglieder des Berliner FAIRgabe-Bündnisses interviewt, doch die Antworten wurden nur in den Bericht kopiert und willkürlich mit den übrigen Zitaten aneinandergefügt.
Im vorliegenden Bericht bekundet die Landesregierung, dass mit der Reform des Vergaberechts auf Bundesebene vor einem Jahr neue Möglichkeiten für eine Forderung sozialer und ökologischer Ziele geschaffen wurden und dass der Senat diese nutzen will, um das BerlAVG entsprechend zu novellieren. Diese Absicht wurde auch zuvor im Gespräch mit dem FAIRgabe-Bündnis bekundet. „Für diesen anstehenden Novellierungsprozess fordern wir eine umfassende Beteiligung aller relevanten Akteure und vor allem der Berliner Zivilgesellschaft!“ sagt Alexander Schudy, Geschäftsführer des Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlags. „Nur so kann ein Gesetz entstehen, das soziale und ökologische Ziele einbindet und gleichzeitig praktisch gut umsetzbar ist.“
Der zweite Berliner Vergabebericht von 2016 für die Jahre 2015/16 kann hier heruntergeladen werden.
KAMPAGNE: FAIRBESSER BERLIN (08.11.2017)
Weed e.V. hat eine die Kamagne gestartet, um Berliner Bürger*innen darüber zu informieren, welches Potential ein fairer öffentlicher Einkauf hat, um Menschen- und Arbeitsrechte weltweit zu verbessern. Bis Oktober 2018 sammelt die NGO noch Stimmen und möchte dann die Berliner Bezirksbürgermeister und -bürgermeisterinnen auffordern, einen Aktionsplan für faire öffentliche Beschaffung zu erarbeiten, um den Anteil fairer Produkte am Beschaffunfsvolumen zu erhöhen. Ein Kinospot unterstützt die Forderungen in visueller Form.
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Setzen Sie ein Zeichen gegen Kinderarbeit, gegen Diskriminierung, für gerechte Löhne und sichere Arbeitsverträge in Berlin und weltweit, mit nur einem Klick!
10 Jahre FAIRgabe-Bündnis Berlin (01.09.2017)
Vor nun genau 10 Jahren, im September 2007, wurde das Berliner FAIRgabe-Bündnis gegründet. Seither wurde viel erreicht in Berlin. So gilt beispielsweise das 2010 geschaffene BerlAVG als ein in Punkto Nachhaltigkeit fortschrittliches Vergabegesetz auf Landesebene. Die Kontrollgruppe wurde auf unser Drängen hin geschaffen und die Beschaffung nach ökologischen Kriterien ist mit der VwVBU ebenfalls fast im Mainstream angekommen.
In unserem allerersten Forderungspapier “Eckpunkte einer sozial-ökologischen Reform des Vergaberechts in Berlin“ forderten wir Tariftreue, die Einhaltung der ILO-Normen und die Zahlung menschenwürdiger Löhne, Ausbildungsplätze, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Schaffung eines Korruptionsregisters. Viele dieser Punkte sind bis heute noch offen – das heißt die Arbeit geht weiter. Auch gilt das BerlAVG erst ab dem Schwellenwert von 10.000 Euro, wodurch viele Produkte aus dem Anwendungsbereich fallen.
NEUE AUSGABE von FAIRE Stadt Berlin (14.09.2017):
Der Newsletter von WEED und dem Fachpromotor für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Berlin bietet einen Überblick über die vielseitigen Aktivitäten, Veranstaltungen und Entwicklungen im Bereich Fairer Handel und faire Beschaffung in den Berliner Bezirken und dem Land.
Neues Projekt zu Beschaffung: Berlin handel! Fair! (14.05.2017):
so heißt das neue Projekt von WEED, in dem die NGO gemeinsam mit der CIR Berliner Bezirke dazu anhalten will, Produkte nach nachweislich sozial verantwortlichen Kriterien einzukaufen und sie dabei unterstützen, die bezirkliche Beschaffung konsequenter nach fairen Kriterien auszurichten. Die CIR legt hierbei den Fokus auf Lebensmittel und Bekleidung, während WEED sich auf die Produkte Natursteine und IT konzentriert. Neben der Begleitung der öffentlichen Hand wird es von WEED auch eine öffentlichkeitswirksame Kampagne geben, die die Berliner Bevölkerung für faire öffentliche Beschaffung sensibilisieren soll. In einem Kinospot und durch Plakate wird verdeutlicht, welche Marktmacht die öffentliche Hand eigentlich hat und wie groß die Hebelwirkung bei einer Umstellung auf fairen Einkauf wäre.